MWST-Rechner 2025
Für die Schweiz
Du kennst das: Du brauchst rasch den Betrag mit oder ohne MwSt., doch im Kopf wird’s schnell kompliziert. 🤯
Mit dem MWST-Rechner für die Schweiz siehst du in Echtzeit, wie viel Mehrwertsteuer du aufschlagen oder abziehen musst. Schnell und easy, Wikinger-Style! 🤘
1. Gib deinen Betrag ein (mit Punkt oder Komma für die Dezimalstellen).
2. Wähle den gewünschten Satz (Normalsatz 8.1 %, reduziert 2.6 % oder Sondersatz 3.8 %). Siehe dazu auch die Infobox unten.
3. Entscheide dich für Netto → Brutto oder Brutto → Netto.
Direkt darunter erhältst du übersichtlich deinen umzurechnenden Betrag, die auf- bzw. abgerechnete MWST und das Endergebnis. Ganz ohne Excel und komplizierte Formeln! 🪓
Ergebnis bei 8.10 % MWST
Ohne MWST (Netto)
MWST-Betrag
Mit MWST (Brutto)
CHF 0.00
CHF 0.00
CHF 0.00
Info zu den Steuersätzen
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung Bern
Normalsatz: 8,1 %
Reduzierter Satz: 2,6 %
- Wasser in Leitungen
(Ausnahme: Entsorgung von Abwasser [Dienstleistung] unterliegt dem Normalsatz); - Nahrungsmittel und Zusatzstoffe
(Einzelheiten gemäss Ziff. 4 der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze); - Vieh, Geflügel;
- Fische und andere Tiere zu Speisezwecken;
- Getreide;
- Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflanzen, Stecklinge, Pfropfreiser sowie Schnittblumen und Zweige, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt;
- Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere;
- Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial
(weitere und detaillierte Einzelheiten gemäss Ziff. 2.1.1 der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze); - Medikamente
(Art. 49 MWSTV); - Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter
(Art. 50 und 51 MWSTV) und (Reklamecharakter: s. Art. 52 MWSTV); - Produkte für die Monatshygiene (ab 01.01.2025).
- elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter
(Art. 51a und 52 MWSTV); - Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften, mit Ausnahme derjenigen mit gewerblichem Charakter (z. B. Werbespots);
- im Bereich der Landwirtschaft erbrachte Bodenbearbeitungsleistungen, die unmittelbar der Erzeugung von zum reduzierten Satz steuerbaren Urprodukten vorausgehen (z. B. Säen, Pflügen, Eggen, Düngen, Spritzen von Obstbäumen, Reben oder Gemüse), welche ihrerseits hauptsächlich zum Zweck der menschlichen Ernährung oder als Futter- und Streumittel für Tiere bestimmt sind und auf der Bearbeitung solcher noch mit dem Boden verbundenen Erzeugnisse (z. B. Ernten von Gras/Heu, Getreide, Gemüse, Trauben);
- von der Steuer ausgenommene Leistungen (Umsätze) nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 – 16 MWSTG, unter der Voraussetzung, dass für deren Versteuerung nach Art. 22 MWSTG optiert wurde.
